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Auch Lebenspartner haben Rentenanspruch

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Homosexuelle Lebenspartner haben denselben Rentenanspruch wie Eheleute, da die eingetragene Lebenspartnerschaft vom Gesetzgeber in diesen Bereichen gleichgestellt wurde.
Regelungslücken des Versorgungsanbieters können nicht mehr vorgeschoben werden, um Ansprüche abzulehnen.


VG Berlin - Az: VG 14 A 44.02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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