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Bei Lebenspartnerschaft keinen Familienzuschlag
Auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat ein Beamter keinen Anspruch auf einen Familienzuschlag. Ein entspr. Zuschlag ist jedoch vom Besoldungsgesetz nicht vorgesehen. Eine Unterscheidung entspricht nach Ansicht des Gerichts dem Grundsatz der Förderung von Ehe und Familie.
Gegen die Entscheidung ist Berufung möglich.

VG Koblenz - Az: 6 K 631/04.KO