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Begrenzung der Revisionszulassung auf AltersvorsorgeunterhaltBei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar-
und Altersvorsorgeunterhalt ist eine Begrenzung der Revisionszulassung
auf den Altersvorsorgeunterhalt grundsätzlich nicht zulässig.
Das gilt nicht, wenn es - etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse
des Unterhaltspflichtigen - einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts
nicht bedarf.
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