Bei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt ist eine Begrenzung der Revisionszulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt grundsätzlich nicht zulässig. Das gilt nicht, wenn es - etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen - einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts nicht bedarf.
BGH, 30.11.2011 - Az: XII ZR 35/09
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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