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Abänderung des nachehelichen UnterhaltsDamit ein notariell vereinbarter
nachehelicher Unterhalt so abgeändert werden kann, dass der Unterhalt
wegfällt, ist es wesentlich, dass Veränderungen in den tatsächlichen
/ rechtlichen Verhältnissen eingetreten sind, die eine Anpassung wegen
geänderter Geschäftsgrundlage erfordern. Es ist Sache des Klägers,
alle maßgeblichen Umstände darzulegen und auch rechnerisch darzustellen,
dass ein Unterhaltsanspruch nicht mehr besteht.
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