| Unterhaltsbedarf und Behinderten-Pauschbetrag |
| Bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs
der geschiedenen Ehefrau ist Einkommen, daß dem Unterhaltspflichtigen
aus dem Behinderten-Pauschbetrag (Steuerfreibetrag für ein behindertes
Kind) entsteht, nicht zu berücksichtigen.
OLG Hamm, 22.5.2007 - Az: 3 UF 338/06 |