| Tätigkeit der Ex ausspionieren? |
| Ist der ehemalige Ehemann
zu nachehelichem Unterhalt verpflichtet, so kann er von einem Detektiv
prüfen lassen, ob und in welchem Umfang die Frau arbeitet. Stellt
sich heraus, daß Einkommen verschwiegen wurde, so muß nicht
nur eine Streichung oder Kürzung des Unterhalts hingenommen werden,
es sind von der Frau auch die Detektivkosten zu übernehmen, da gegen
die Offenbarungspflichten verstoßen und ein begründeter Anlaß
zur Einschaltung des Detektivs gegeben wurde. Zudem standen die Kosten
nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Angelegenheit.
OLG Koblenz, 28.11.2006 - Az: 11 WF 99/06 |