Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.626 Anfragen

Kurze Ehedauer - kein Unterhalt

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein nachehelicher Unterhalt ist bei einer kurzen Ehedauer ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn die geschiedenen Eheleute nach den tatsächlichen Verhältnissen weniger als ein Jahr in ehelicher Gemeinschaft gelebt haben. Es ist hierbei unerheblich, wenn der Scheidungsantrag erst nach insgesamt zweijähriger Ehezeit gestellt wird.


OLG Hamm, 16.12.2005 - Az: 11 UF 138/05

ECLI:DE:OLGHAM:2005:1216.11UF138.05.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Stiftung Warentest 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant
Hatte Fragen bezüglich Kindesunterhalt eines volljährigen und in Ausbildung stehen Kindes! Diese Frage wurde vorbildlich und schnell ...
Marc Stimpfl, Boppard