| Nachehelicher Ehegattenunterhalt und Wohnvorteil |
| a) Zur Berücksichtigung
von (steuerrechtlichen) Verlusten aus Grundbesitz bei der Bemessung des
nachehelichen Ehegattenunterhalts.
b) Erwirbt ein Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten an dem ehemals gemeinsamen Familienheim, so kann die Berücksichtigung eines Wohnvorteils bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nicht mit der Begründung außer Betracht bleiben, die Ehegatten seien so zu behandeln, als hätten sie das Haus an einen Dritten veräußert und den Erlös geteilt. BGH, 1.12.2004 - Az: XII ZR 75/02 |