Wurde in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung ein eheangemessener Bedarf des unterhaltsberechtigten Ehepartners vereinbart, der von der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners unabhängig ist, so kann dieses sittenwidrig und unwirksam sein.
OLG Celle - Az: 15 WF 214/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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