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20% weniger sind akzeptabel

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer Vereinbarung zum Trennungsunterhalt liegt kein unzulässiger Verzicht, wenn der sich rechnerisch ergebende Unterhalt um nur etwa 20% verkürzt wird.


OLG Düsseldorf, 19.06.2000 - Az: 5 WF 114/00

Quelle: FamRZ 2001, 1148


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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