| Nur ausnahmsweise Erwerbspflicht des Sorgeberechtigten bei 3 kleinen Kindern unter 13 |
| Im Falle der Betreuung von
drei Kindern im Alter von 9 und 12 Jahren ist derbetreuende Elternteil
nur ausnahmsweise unterhaltsrechtlich verpflichtet, erwerbstätig zu
sein, wenn der Unterhaltsschuldner beweist, dass für ihn eine ggf.
teilweise Erwerbstätigkeit auf Grund besonderer Umstände zumutbar
ist.
OLG Zweibrücken, Urteil v. 03.08.2000 - 6 UF 33/00 |