|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |EHEGATTENUNTERHALT|
Nur ausnahmsweise Erwerbspflicht des Sorgeberechtigten bei 3 kleinen Kindern unter 13
Im Falle der Betreuung von drei Kindern im Alter von 9 und 12 Jahren ist derbetreuende Elternteil nur ausnahmsweise unterhaltsrechtlich verpflichtet, erwerbstätig zu sein, wenn der Unterhaltsschuldner beweist, dass für ihn eine ggf. teilweise Erwerbstätigkeit auf Grund besonderer Umstände zumutbar ist.

OLG Zweibrücken, Urteil v. 03.08.2000 - 6 UF 33/00