| Mietwert kann als Sonderausgaben abgesetzt werden |
| Überlässt der
geschiedene Ehemann seiner Ehefrau - beide sind Miteigentümer eines
Einfamilienhauses - auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur
alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils
als Sonderausgabe im Sinne des § 10 I Nr.1 EstG absetzen.
Sonderausgaben sind auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, wenn der Ehemann diese Kosten nach der Unterhaltsvereinbarung trägt. BFH, Urteil v. 12.04.2000 - XI R 127/96 |