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Mietwert kann als Sonderausgaben abgesetzt werden
Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau - beide sind Miteigentümer eines Einfamilienhauses - auf Grund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe im Sinne des § 10 I Nr.1 EstG absetzen.
Sonderausgaben sind auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, wenn der Ehemann diese Kosten nach der Unterhaltsvereinbarung trägt.

BFH, Urteil v. 12.04.2000 - XI R 127/96