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Auch Renterin kann erwerbspflichtig sein
Allein der Rentenbezug auf Grund des Erreichens einer flexiblen Altersgrenze lässt die Verpflichtung einer unterhaltsberechtigten Ehefrau, zu ihrem Unterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst beizutragen, nicht entfallen.

OLG Koblenz - Urteil v. 22.11.1999 - 13 U 275/99