| Auch Renterin kann erwerbspflichtig sein |
| Allein der Rentenbezug auf
Grund des Erreichens einer flexiblen Altersgrenze lässt die Verpflichtung
einer unterhaltsberechtigten Ehefrau, zu ihrem Unterhalt durch Erwerbstätigkeit
selbst beizutragen, nicht entfallen.
OLG Koblenz - Urteil v. 22.11.1999 - 13 U 275/99 |