Im vorliegenden Fall ging es um eine traditionelle türkische Brautgabe (Goldschmuck für ca. 12.000 Euro), die der türkische Familienvater seiner Schwiegertochter geschenkt hatte. Die Ehe scheiterte nach lediglich zwei Monaten und nun wurde die Brautgabe zurückverlangt. Vor Gericht scheiterte dieses Ansinnen. Das Amtsgericht urteilte in Anlehnung an das Schariah-Recht, dass der Schmuck trotz der kurzen Ehedauer bei der Schwiegertochter verbleiben kann. Die Brautgabe dient der materiellen Absicherung der Frau - unabhängig von der Ehedauer. Das Gericht führte aus, dass dies den Wertvorstellung der beiden beteiligten türkischen Familien und auch der Rechtsprechung türkischer Obergerichte entspricht.
Die Verfassung deckt den Grundgedanken dieser Tradition - daher konnten die Grundsätze des türkischen Kulturkreises in die Entscheidung miteinbezogen werden.
Die Verfassung deckt den Grundgedanken dieser Tradition - daher konnten die Grundsätze des türkischen Kulturkreises in die Entscheidung miteinbezogen werden.
LG Limburg, 26.03.2012 - Az: 2 O 384/10
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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