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Erbvertrag und Scheidung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine letztwillige Verfügung des Erblassers, die in einem mit dem mittlerweile geschiedenen Ehegatten geschlossenen Erbvertrag getroffen wurde, wird mit der Ehescheidung unwirksam (§ 2279 Abs. 2 i.V.m. § 2077 Abs. 1 BGB). Nur dann, wenn anzunehmen ist, dass der Verstorbene die Verfügung auch für diesen Fall

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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