Der gemeinsame eheliche Nachname kann nach einer gescheiterten Ehe vom ehemaligen Ehepartner nicht zurückverlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Ehepartner den Namen bei Straftaten wie z.B. Scheckbetrug mißbraucht hat. Die Namensführung kann nur untersagt werden, wenn der Namevom ehemaligen Ehepartner arglistig und ausschließlich zum Begehen von Straftaten
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


