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Nachname nach Scheidung zurück?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der gemeinsame eheliche Nachname kann nach einer gescheiterten Ehe vom ehemaligen Ehepartner nicht zurückverlangt werden. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Ehepartner den Namen bei Straftaten wie z.B. Scheckbetrug mißbraucht hat. Die Namensführung kann nur untersagt werden, wenn der Namevom ehemaligen Ehepartner arglistig und ausschließlich zum Begehen von Straftaten

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg