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Kurze Ehedauer - Versorgungsehe oder nicht?
Die Annahme einer Versorgungsehe ist nicht in jedem Fall alleine durch eine sehr kurze Ehedauer gerechtfertigt. Ist im Einzelfall der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen, so ist der Anspruch auf Witwengeld nach dem Besamtenversorgungsgesetz auch bei kurzer Ehedauer nicht ausgeschlossen.

VG Koblenz, 22.6.2007 - Az: 6 K 1937/06.KO