| Kurze Ehedauer - Versorgungsehe oder nicht? |
| Die Annahme einer Versorgungsehe
ist nicht in jedem Fall alleine durch eine sehr kurze Ehedauer gerechtfertigt.
Ist im Einzelfall der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat
gerade nicht in der Versorgung der Witwe zu sehen, so ist der Anspruch
auf Witwengeld nach dem Besamtenversorgungsgesetz auch bei kurzer Ehedauer
nicht ausgeschlossen.
VG Koblenz, 22.6.2007 - Az: 6 K 1937/06.KO |