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Bei Scheinehe auf Kosten des Eheaufhebungsverfahrens vorbereiten!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird eine Scheinehe eingegangen, so ist bereits bei Eheschließung davon auszugehen, daß das nach Ablauf des ehewidrigen Zwecks der Verbindung notwendige Eheaufhebungsverfahren mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten sind bei der Lebensgestaltung zu berücksichtigen. Der Betroffene muß daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren Rücklagen bilden.


OLG Rostock, 05.04.2007 - Az: 11 WF 59/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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H.Bodenhöfer , Dillenburg