Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.697 Anfragen

Ehe nach drei Jahren Trennung gescheitert - auch bei zwischenzeitlichen Treffen?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Leben die Ehepartner länger als drei Jahre getrennt, so wird unwiderlegbar das Scheitern der Ehe vermutet. Dies gilt auch dann, wenn sich die Ehepartner innerhalb der letzten drei Jahre zweimal begegneten, um die Herausgabe von Gegenständen zu regeln.

Angesichts der getrennten Lebensbereiche beider Parteien wären die Voraussetzungen des § 1566 Abs. 2 BGB nur dann nicht gegeben, wenn die räumliche Trennung nicht zugleich zu einer inneren Abwendung vom Partner geführt hätte. Dies war jedoch im zu entscheidenden Fall zutreffend.


OLG Brandenburg, 06.02.2007 - Az: 10 UF 173/06

ECLI:DE:OLGBB:2007:0206.10UF173.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn