| Ehe nach drei Jahren Trennung gescheitert - auch bei zwischenzeitlichen Treffen? |
| Leben die Ehepartner länger
als drei Jahre getrennt, so wird unwiderlegbar das Scheitern der Ehe vermutet.
Dies gilt auch dann, wenn sich die Ehepartner innerhalb der letzten drei
Jahre zweimal begegneten, um die Herausgabe von Gegenständen zu regeln.
Brandenburgisches OLG, 6.2.2007 - Az: 10 UF 173/06 |