Eine Zwangsvollstreckung in einen wesentlichen Vermögensteil erfordert keine Zustimmung des anderen Ehegatten. Die Verfügungsbeschränkung des § 1365 BGB betrifft nur rechtsgeschäftliche Verfügungen von Ehegatten im gesetzlichen Güterstand.
BGH, 06.04.2006 - Az: IX ZR 238/02
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


