| Ehevertrag bei Alkoholproblemen nichtig? |
| Es kommt maßgeblich
darauf an, ob eine Zwangslage bei Abschluß des Ehevertrages ausgenutzt
wurde. Ist dies der Fall, so liegt Sittenwidrigkeit vor.
Im vorliegenden Fall ist aufgrund der Alkoholprobleme und der damit verbundenen Trennungsängste der Ehefrau von einer Zwangslage auszugehen. OLG Koblenz, 25.10.2005 – Az: 11 UF 424/04 |