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3 Wochen Ehe – Witwenrente?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die gesetzliche Vermutung, daß es sich bei einer Ehe von nur knapp drei Wochen um eine Versorgungsehe handelt, kann im Einzelfall widerlegt werden.
Vorliegend wurde überzeugend dargelegt, daß bei der Heirat davon ausgegangen wurde, daß der zu diesem zeitpunkt erkrankte Ehemann Mann wieder gesund werde. Des

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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