Die gesetzliche Vermutung, daß es sich bei einer Ehe von nur knapp drei Wochen um eine Versorgungsehe handelt, kann im Einzelfall widerlegt werden.
Vorliegend wurde überzeugend dargelegt, daß bei der Heirat davon ausgegangen wurde, daß der zu diesem zeitpunkt erkrankte Ehemann Mann wieder gesund werde. Des
Vorliegend wurde überzeugend dargelegt, daß bei der Heirat davon ausgegangen wurde, daß der zu diesem zeitpunkt erkrankte Ehemann Mann wieder gesund werde. Des
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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