| Ehevertrag bei Ausschluß von Zugewinn- und Versorgungsausgleich nichtig? |
| Sind bei Eheschließung
beide Ehegatten nicht berufstätig und ohne nennenswertes Vermögen,
so ist ein Ehevertrag, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausschließt,
nicht wegen unangemessener Benachteiligung eines Ehepartners unwirksam.
Auch ein allgemeiner Kinderwunsch für die Zukunft, dessen Erfüllung bei Vertragsschluß unsicher ist, ändert hieran nichts. OLG Koblenz – Az: 13 UF 257/03 |