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Ehevertrag bei Ausschluß von Zugewinn- und Versorgungsausgleich nichtig?
Sind bei Eheschließung beide Ehegatten nicht berufstätig und ohne nennenswertes Vermögen, so ist ein Ehevertrag, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich ausschließt, nicht wegen unangemessener Benachteiligung eines Ehepartners unwirksam.
Auch ein allgemeiner Kinderwunsch für die Zukunft, dessen Erfüllung bei Vertragsschluß unsicher ist, ändert hieran nichts.

OLG Koblenz – Az: 13 UF 257/03