| Ehevertrag - Wer kein Deutsch versteht, handelt auf eigenes Risiko |
| Eine notarielle Vereinbarung
des Güterstandes der Gütertrennung ist ohne Hinzutreten besonderer
Umstände nicht schon allein deshalb sittenwidrige oder anfechtbar,
weil die Ehefrau die Einzelheiten der Vereinbarung wegen mangelnder Beherrschung
der deutschen Sprache oder wegen der in dem notariellen Vertrag verwendeten
juristischen Fachbegriffe nicht verstanden hat. Wer einen Vertrag schließt,
dessen Inhalt er nicht voll versteht, handelt grundsätzlich auf eigene
Gefahr.
OLG Köln, Urt. vom 16.5.2001
- 27 UF 282/00
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