| Umzug in ein anderes EU-Land ist keine Kindesentführung |
| 1. Wechselt ein Elternteil,
der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen
Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der europäischen
Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten
Elternteils, ist das nicht widerrechtlich im Sinne von Art. 3 HKiEntÜ,
weil der andere Elternteil seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus
in ausreichendem Maße ausüben kann.
2. Maßgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung, wenn durch eine Veränderung der Sachlage in diesem Zeitpunkt Rechte des Kindes oder des anderen Elternteils nicht mehr verletzt sind. OLG Koblenz, 9.8.2007 - Az: 9 UF 450/07 |