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Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts – Beschwerderecht?
Den Eltern kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das Recht zur Regelung von Schulangelegenheiten entzogen werden, um den Schulzwang durchzusetzen. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel der Kinder nicht zulässig.

OLG Hamm, 1.9.2005 – Az: 6 WF 298/05