| Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts – Beschwerderecht? |
| Den Eltern kann das Aufenthaltsbestimmungsrecht
sowie das Recht zur Regelung von Schulangelegenheiten entzogen werden,
um den Schulzwang durchzusetzen. Gegen diese Entscheidung sind Rechtsmittel
der Kinder nicht zulässig.
OLG Hamm, 1.9.2005 – Az: 6 WF 298/05 |