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Adoptierte Kinder haben Auskunftsrecht

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Dem über 16 Jahre alten angenommenen Kind steht ein Einsichtsrecht in die Personenstandsbücher sowie ein Recht auf die Erteilung von Personenstandsurkunden bezüglich der leiblichen Vorfahren zu.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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