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Vaterschaftsanfechtungsklage kann überflüssig werden!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sind die Kindschaftsverhältnisse durch die fristgerechte Anerkennung der Vaterschaft von Dritten und entsprechende Zustimmung der Mutter bereits hinreichend geklärt, so fehlt es einer Anfechtung der Vaterschaft durch den während der Zeugung des Kindes mit der Kindesmutter noch verheirateten und mittlerweile von dieser geschiedenen Ehemann grundsätzlich am Rechtsschutzbedürfnis für die Erhebung einer Vaterschaftsanfechtungsklage.


OLG Naumburg, 27.06.2007 - Az: 3 WF 197/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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