| Vaterschaftsanfechtung bei sozial-familiärer Beziehung? |
| Es besteht keine verfassungsrechtliche
Beanstandung der Versagung der Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen
Vater bei einer bestehenden und auf Dauer angelegten sozial-familiären
Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater. In diesem Fall
hat die familiäre Integrität Vorrang vor dem Interesse des leiblichen
Vaters an der Feststellung seiner Vaterschaft.
BGH, 6.12.2006 - Az: XII ZR 164/04 |