Es ist nicht zulässig, alleine deswegen die Eintragung einer Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch abzulehnen, weil die Identität der Kindesmutter nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist.
OLG München, 19.10.2005 - Az: 31 Wx 53/05
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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