| Erfolgreich Vaterschaft angefochten – Kostenerstattung? |
| Hat ein sogen. Scheinvater
die durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft im Vaterschaftsanfechtungsverfahren
erfolgreich angefochten, so steht diesem weder dem Kind noch dessen Mutter
gegenüber ein Kostenerstattungsanspruch zu, da ein Vaterschaftsanerkenntnis
freiwillig abgegeben wird.
OLG Celle, 24.11.2004 – Az: 15 UF 2/04 |