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Erfolgreich Vaterschaft angefochten – Kostenerstattung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein sogen. Scheinvater die durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft im Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolgreich angefochten, so steht diesem weder dem Kind noch dessen Mutter gegenüber ein Kostenerstattungsanspruch zu, da ein Vaterschaftsanerkenntnis freiwillig abgegeben wird.


OLG Celle, 24.11.2004 - Az: 15 UF 2/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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