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Vaterschaftstest ist nicht erzwingbar!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist nicht möglich, den mutmaßlichen leiblichen Vater zu einem Vaterschaftstest zu zwingen. Der Betroffene kann frei darüber entscheiden, ob eine DNA-Analyse durchgeführt werden soll oder nicht - eine gesetzliche Verpflichtung besteht derzeitig jedoch nicht.


OLG Zweibrücken - Az: 2 WF 159/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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