Es ist nicht möglich, den mutmaßlichen leiblichen Vater zu einem Vaterschaftstest zu zwingen. Der Betroffene kann frei darüber entscheiden, ob eine DNA-Analyse durchgeführt werden soll oder nicht - eine gesetzliche Verpflichtung besteht derzeitig jedoch nicht.
OLG Zweibrücken - Az: 2 WF 159/04
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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