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Exhumierung im Vaterschaftsprozeß?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist die Vaterschaft eines Verstorbenen zu klären, so kann die Exhumierung nur als letztes Mittel in Frage kommen. Kann untersuchungsfähiges Gewebematerial auch auf andere Weise erlangt werden, darf die Leiche nicht untersucht werden. Die Möglichkeit, Proben auf anderem Wege zu beschaffen, ist daher zunächst zu prüfen.


OLG Saarbrücken - Az: 6 WF 2/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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