| Adoption, auch wenn der leibliche Vater dagegen ist? |
| Gegen den Willen des leiblichen
Vaters kann ein neuer Ehegatte ein Kind aus erster Ehe nicht ohne weiteres
adoptieren. Im zu entscheidenden Fall wurde die Klage einer Mutter auf
Adoption ihres 13 Jahre alten Sohnes mit dem neuen Ehemann abgelehnt. Der
leibliche Vater hatte sich zwar seit drei Jahren nachweislich nicht um
den Sohn gekümmert, das Gericht sah als Grund hierfür jedoch
in erster Linie die Weigerung der Mutter, den Kontakt mit dem früheren
Partner aufrechtzuerhalten, an. Das Fernhalten des leiblichen Vaters entspricht
somit dem Wunsch der Mutter. Als Grund hierfür wurde vorgebracht,
daß der Junge panische Angst vor seinem leiblichen Vater habe. Der
Grund für die Furcht wurde vom Gericht nicht geprüft. Der Stiefvater,
der dem Jungen ein intaktes Umfeld bietet, kann anstelle einer Adoption
dem Jungen seinen Namen auch durch einen entsprechenden Antrag verleihen.
Bayerisches OLG - Az: 1ZBR 36/03 |