Verweigert ein Mann den Vaterschaftstest, so kann er dennoch als leiblicher Vater angesehen werden. Ein solches Verhalten kann als Beweisvereitelung angesehen werden. Der Betroffene muß dann damit rechnen, daß er wie nach einem positiven Vaterschaftstest behandelt wird.
OLG Frankfurt - Az: 1 UF 309/99
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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