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Vaterschaftstest verweigert

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Verweigert ein Mann den Vaterschaftstest, so kann er dennoch als leiblicher Vater angesehen werden. Ein solches Verhalten kann als Beweisvereitelung angesehen werden. Der Betroffene muß dann damit rechnen, daß er wie nach einem positiven Vaterschaftstest behandelt wird.


OLG Frankfurt - Az: 1 UF 309/99


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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