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Postmortale Vaterschaftsfeststellung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung eines Verstorbenen ist es zulässig, aus Gründen der Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe an dem Leichnam anzuordnen.

Dem Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung ist insofern dem Recht der Angehörigen an der Totenruhe des Verstorbenen der Vorrang einzuräumen.


OLG Dresden, 07.05.2002 - Az: 10 WF 215/02


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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