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Nur einer kann Vater sein
Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage des angeblich biologischen Vaters ist unzulässig, wenn die Vaterschaft eines anderen Mannes rechtlich besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Mutter nicht verheiratet ist oder mit dem angeblichen biologischen Vater längere Zeit zusammengelebt hat.

Der angebliche biologische Vater kann ein wirksam abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis eines anderen Mannes nicht anfechten.

OLG Köln, Urt. vom 30.8.2001 - 14 UF 119/01

Anmerkung AnwaltOnline:
Gem. § 1592 BGB ist Vater eines Kindes der Mann, der entweder zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren gerichtlich festgestellt ist. Die vorstehende Entscheidung besagt, dass ein Vaterschaftsanwärter seine Vaterschaft erst dann feststellen lassen kann, wenn die nach § 1592 BGB vorhandene gesetzliche Vaterschaft nicht mehr besteht.