| Nur einer kann Vater sein |
| Eine positive Vaterschaftsfeststellungsklage
des angeblich biologischen Vaters ist unzulässig, wenn die Vaterschaft
eines anderen Mannes rechtlich besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Mutter
nicht verheiratet ist oder mit dem angeblichen biologischen Vater längere
Zeit zusammengelebt hat.
Der angebliche biologische Vater kann ein wirksam abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis eines anderen Mannes nicht anfechten. OLG Köln, Urt. vom 30.8.2001 - 14 UF 119/01 Anmerkung AnwaltOnline:
|