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Exhumierung ist zulässig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Abstammungsprozess, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz gilt (d. h., das Gericht ist bei der Erforschung der Wahrheit nicht an die von den Parteien vorgetragenen Tatsachen und an die von ihnen angebotenen Beweismittel gebunden), muss erforderlichenfalls auch eine Gewebeprobe eines Verstorbenen, gegebenenfalls nach Exhumierung, untersucht werden.


OLG Köln, 11.12.2000 - Az: 14 UF 130/00.

Quelle: FamRZ 2001, 930.


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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