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Zweifel an der Vaterschaft müssen näher begründet werden
Wer eine Vaterschaftsanfechtungsklage erhebt, muss die näheren Umstände darlegen, die seine Zweifel an der Vaterschaft begründen.
OLG Naumburg, Beschluss vom 8.9.1999 - 8 WF 249/99