Unter
welchen Voraussetzungen wird Vorschuss geleistet?
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Das unterhaltsberechtigte Kind
darf noch nicht 12 Jahre alt sein.
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Das Kind muss in Deutschland
leben.
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Der Elternteil, der das Kind
betreut, muss ledig, vom Ehepartner dauernd getrennt lebend, geschieden
oder verwitwet - also allein erziehend - sein. Es reicht auch aus, wenn
der Ehegatte (oder Lebenspartner) des betreuenden Elternteils wegen Krankheit
oder Behinderung oder auf Grund gerichtlicher Anordnung für voraussichtlich
wenigstens sechs Monate in einer Anstalt untergebracht ist.
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Der betreuende Elternteil darf
nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammenleben.
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Der betreuende Elternteil muss
bereit sein, bei der Vaterschaftsfeststellung und der Ermittlung des Aufenthalts
des anderen Elternteils mitzuwirken. Er muss ferner die für die Feststellung
des Unterhaltsvorschusses benötigten sonstigen Auskünfte erteilen.
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Der barunterhaltspflichtige
Elternteil zahlt überhaupt nicht oder nur unregelmäßig
Unterhalt.