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Welche Verpflichtungen bestehen für die Beteiligten?
  • Der betreuende Elternteil muss der Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte erteilen, also z.B. Angaben machen über Zahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Verstößt er vorsätzlich

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