Der betreuende Elternteil muss der Behörde die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte erteilen, also z.B. Angaben machen über Zahlungen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Verstößt er vorsätzlich Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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