|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |UNTERHALT| >> |UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ|
Was wird auf den Vorschuss angerechnet?
  • Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld für das geförderte Kind, wird die Hälfte des für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld, z.Zt. also 77 EUR auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet.
  • Username:
    Passwort:
    Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.

    Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

    Passwort vergessen

    ABO-SERVICE für Abonnenten

    Zurück