Erhält der betreuende Elternteil das Kindergeld für das geförderte Kind, wird die Hälfte des für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld, z.Zt. also 77 EUR auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.