Unter Sonderbedarf versteht man einen unregelmäßig auftretenden, im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarfsposten, der auch nicht durch Bildung zumutbarer Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden kann. Darüber, was im Einzelfall Sonderbedarf ist und welche Positionen vom laufenden Unterhalt bestritten werden müssen, besteht in der Rechtsprechung erhebliche Unsicherheit.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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