Unter Sonderbedarf versteht man einen unregelmäßig auftretenden, im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarfsposten, der auch nicht durch Bildung zumutbarer Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden kann. Darüber, was im Einzelfall Sonderbedarf ist und welche Positionen vom laufenden Unterhalt bestrittenDiesen Beitrag können Sie nur mit einem AnwaltOnline-Direkt Zugang im Bereich Familienrecht vollständig lesen.
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