Unter Sonderbedarf versteht man einen unregelmäßig auftretenden, im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarfsposten, der auch nicht durch Bildung zumutbarer Rücklagen aus dem laufenden Unterhalt gedeckt werden kann. Darüber, was im Einzelfall Sonderbedarf ist und welche Positionen vom laufenden Unterhalt bestrittenJetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Familienrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Familienrecht.
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