Zum Mehrbedarf gehören etwa die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte, u. U. der Kindergartenbeitrag, der Besuch einer Privatschule oder eines Internats, Aufwendungen für Musikunterricht, Sporttraining. Voraussetzung dafür ist, dass hinsichtlich des Besuchs dieser Einrichtungen bzw.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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