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Was ist Mehrbedarf?
Zum Mehrbedarf gehören etwa die Kosten für den Besuch einer Kindertagesstätte, der Besuch einer Privatschule oder eines Internats, Aufwendungen für Musikunterricht, Sporttraining. Voraussetzung dafür ist, dass hinsichtlich des Besuchs dieser Einrichtungen bzw. der Teilnahme an diesen Veranstaltungen Einigkeit zwischen beiden Eltern besteht. Ist dies der Fall, kommt der Mehrbedarf zum allgemeinen monatliche Unterhaltsbedarf hinzu und muss normalerweise vom barunterhaltspflichtigen Elternteil getragen werden.

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