|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |UNTERHALT FÜR KINDER|
Wann liegt Sonderbedarf vor?
Der laufende Unterhalt für ein Kind deckt nur die laufenden Kosten ab. Daneben besteht ein Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt, wenn Sonderbedarf auftritt. Darunter versteht man einen unregelmäßigen, nicht mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbaren und im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarf, so dass er aus dem laufenden Unterhalt nicht gedeckt werden kann. Im einzelnen ist die Rechtsprechung, in welchen Fällen Sonderbedarf vorliegt, sehr uneinheitlich. Anerkannt wurde er schon bei der Erstausstattung eines Säuglings, Klassenfahrten ins Ausland, Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, verneint bei Konfirmationskosten und Kosten eine Aufenthalts im Schullandheim.