Wann
liegt Sonderbedarf vor?
Der
laufende Unterhalt für ein Kind deckt nur die laufenden Kosten ab.
Daneben besteht ein Anspruch auf zusätzlichen Unterhalt, wenn Sonderbedarf
auftritt. Darunter versteht man einen unregelmäßigen, nicht
mit Wahrscheinlichkeit vorhersehbaren und im Verhältnis zum laufenden
Unterhalt außergewöhnlich hohen Bedarf, so dass er aus dem laufenden
Unterhalt nicht gedeckt werden kann. Im einzelnen ist die Rechtsprechung,
in welchen Fällen Sonderbedarf vorliegt, sehr uneinheitlich. Anerkannt
wurde er schon bei der Erstausstattung eines Säuglings, Klassenfahrten
ins Ausland, Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, verneint
bei Konfirmationskosten und Kosten eine Aufenthalts im Schullandheim.