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Wie ist der Kindesunterhalt in einer "intakten" Familie geregelt?
Lebt ein minderjähriges Kind in einer intakten Familie, also mit beiden (verheirateten) Eltern zusammen, ist sein Unterhalt Teil des Familienunterhalts, der von den Eltern durch ihre Arbeit und aus ihrem Vermögen zu leisten ist. Dabei wird die Haushaltsführung als normalerweise ausreichender Unterhaltsbeitrag anerkannt (§ 1360 BGB).