Was
den Unterhaltsanspruch der Mutter betrifft, so gelten hier gem. §
1615l Abs. 3 Satz 1 BGB die Vorschriften über die Unterhaltspflicht
zwischen Verwandten entsprechend. Hier wäre nun an eine Anwendung
des §
1611 BGB zu denken. Dieser Bestimmung zufolge kann die Unterhaltsverpflichtung
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