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Wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht
Wenn ein Unterhaltspflichtiger sowohl seinem früheren als auch dem neuen Ehegatten und darüber hinaus möglicherweise auch noch Kindern Unterhalt schuldet, reichen die ihm zur Verfügung stehenden unterhaltsrelevanten Mittel in den meisten Fällen nicht aus, um sowohl seinen eigenen angemessenen Unterhalt als auch den aller Unterhaltsberechtigten zu finanzieren. Damit ergeben sich komplizierte Probleme der Rangfolge.

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