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Der Unterhaltsbedarf des geschiedenen Ehegatten
Der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem ehelichen Lebensverhältnisse. Vereinfacht gesagt, soll er mit Hilfe des Unterhalts und seines eigenen Einkommens in der Lage sein, den während der Ehe erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die ehelichen Lebensverhältnisse werden aber nach der Rechtsprechung auch durch Entwicklungen geprägt, die sich zwar während der Ehe einschließlich der Trennungszeit

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