Der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem ehelichen Lebensverhältnisse. Vereinfacht gesagt, soll er mit Hilfe des Unterhalts und seines eigenen Einkommens in der Lage sein, den während der Ehe erreichten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Die ehelichen Lebensverhältnisse werden aber nach der Rechtsprechung auch durch Entwicklungen geprägt, die sich zwar während der Ehe einschließlich der TrennungszeitUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Familienrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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