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Aufstockungsunterhalt
Ein Anspruch auf Aufstockungs- oder Ergänzungsunterhalt besteht dann, wenn die eigenen Einkünfte des unterhaltsberechtigten geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten nicht ausreichen, um den während der Ehe üblichen Lebensstil zu führen. Ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt entsteht damit typischerweise bei Doppelverdienern, wobei ein Ehepartner deutliche mehr verdient als der andere. Der geringer verdienende Ehepartner kann daher vom anderen Unterhalt in der Höhe verlangen, die es ermöglicht, den bisherigen Lebensstil weiter zu führen.

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